Zuschüsse

NRW.Bank - KMU-innovativ: Biomedizin

Die Förderung soll risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich Biomedizin und Arzneimittelforschung unterstützen. Gefördert werden anwendungsbezogene Projekte mit hohem medizinischem Bedarf, die über den Stand der Technik hinausgehen. Ziel ist es, die Entwicklung neuer Wirkstoffe und biomedizinischer Lösungen voranzubringen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.10.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich Biomedizin und Arzneimittelforschung unterstützen. Gefördert werden anwendungsbezogene Projekte mit hohem medizinischem Bedarf, die über den Stand der Technik hinausgehen. Ziel ist es, die Entwicklung neuer Wirkstoffe und biomedizinischer Lösungen voranzubringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll. Bei Verbundprojekten können auch mittelständische Unternehmen, Hochschulen, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Partner mit Einrichtung in Deutschland teilnehmen. Besonders passend ist die Förderung für Organisationen, die biomedizinische Forschungsprojekte mit Bezug zur Arzneimittelentwicklung umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben; Hochschulen können zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % erhalten. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben, die Laufzeit beträgt bis zu 3 Jahre, und das Antragsverfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Förderantrag.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Projektskizzen werden jeweils zum 15.04. und zum 15.10. eines Jahres bewertet. Diese Termine sind für die erste Stufe des Antragsverfahrens wichtig.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden die Entwicklung von Biosimilars und individuelle Heilversuche. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn das Vorhaben nicht anwendungsbezogen ist, keinen hohen medizinischen Bedarf adressiert oder nicht über den Stand der Technik hinausgeht. Bei Verbundprojekten müssen mindestens 50 % der insgesamt beantragten Fördermittel KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugutekommen, und die Zusammenarbeit muss schriftlich geregelt sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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