Zuschüsse

NRW.Bank - KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

Die Förderung soll risikoreiche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Projekte mit einem klaren innovativen Schwerpunkt in der IKT. Ziel ist es, neue technologische Lösungen und Entwicklungen voranzubringen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.10.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll risikoreiche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Projekte mit einem klaren innovativen Schwerpunkt in der IKT. Ziel ist es, neue technologische Lösungen und Entwicklungen voranzubringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien tätig sind. Bei Verbundprojekten können auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie größere Unternehmen teilnehmen. Besonders passend ist die Förderung für Projekte in Feldern wie Mobilität, Maschinenbau, Gesundheit, Logistik, Energie, Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; für Hochschulen und Universitätskliniken kann bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % möglich sein. Gefördert werden Einzelvorhaben von KMU sowie Verbundvorhaben, die in der Regel bis zu 3 Jahre laufen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für die Einreichung von Projektskizzen gelten im zweistufigen Verfahren die Bewertungsstichtage 15.04. und 15.10. eines jeden Jahres.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch ist nicht passend, wenn das Vorhaben kein industrielles Forschungs- oder vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn der innovative Kern des Projekts nicht wesentlich im Bereich IKT liegt, kein Einzelvorhaben eines KMU oder kein Verbundvorhaben unter Beteiligung von KMU vorliegt oder der Nutzen nicht in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommt. Bei Verbundprojekten fehlt eine wichtige Voraussetzung, wenn keine schriftliche Kooperationsvereinbarung besteht oder wenn die Ergebnisse nicht nur in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz genutzt werden sollen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.