Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt die Erforschung und Entwicklung innovativer medizintechnischer Lösungen in Verbundprojekten. Die Vorhaben sollen einen konkreten medizinischen Versorgungsbedarf adressieren, die Patientenversorgung verbessern und die beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte oder 100 Millionen Euro Umsatz sinnvoll. In Verbundprojekten können auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Klinikeinrichtungen sowie Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen teilnehmen. Voraussetzung ist in der Regel eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für risikoreiche und vorwettbewerbliche Verbundprojekte. Je nach Art der antragstellenden Organisation sind bis zu 80 Prozent, 70 Prozent oder bei Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich; für nicht wirtschaftliche Forschungsvorhaben dieser Einrichtungen kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent gewährt werden. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe müssen Projektskizzen eingereicht werden, die jeweils zum 15.04. und zum 15.10. eines Jahres bewertet werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist nicht zu erwarten, wenn das Vorhaben kein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweist oder keinen konkreten anwendungsbezogenen medizintechnischen Lösungsansatz hat. Ebenfalls kritisch ist es, wenn die technische Machbarkeit nicht wissenschaftlich belegt ist, wenn bei Verbundvorhaben nicht mindestens 50 Prozent der beantragten Fördermittel den beteiligten KMU zugutekommen oder wenn ein bedeutender Anteil der Forschungsleistung nicht von den beteiligten KMU erbracht wird. Außerdem kann eine Förderung ausscheiden, wenn die Ergebnisse nicht in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz genutzt werden, wenn bei klinischen Studien rechtliche Vorgaben und internationale Standards nicht eingehalten werden oder wenn keine schriftliche Kooperationsvereinbarung im Verbund vorliegt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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