Zuschüsse

NRW.Bank - KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Die Förderung soll risikoreiche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien unterstützen. Ziel ist es, neue technologische Lösungen vor dem Markteintritt zu entwickeln und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Gefördert werden dabei Vorhaben mit hoher wissenschaftlich-technischer Unsicherheit.

Stand 20.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.10.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll risikoreiche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien unterstützen. Ziel ist es, neue technologische Lösungen vor dem Markteintritt zu entwickeln und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Gefördert werden dabei Vorhaben mit hoher wissenschaftlich-technischer Unsicherheit.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten oder bis zu 100 Millionen Euro Umsatz sinnvoll, wenn sie nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind. Bei Verbundprojekten können auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, große Unternehmen und andere Unternehmen ohne KMU-Status beteiligt sein. Sinnvoll ist die Förderung für Antragstellende mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für KMU kann ein Bonus möglich sein. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben sowie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent erhalten; die Förderdauer beträgt bis zu 3 Jahre.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe müssen Projektskizzen eingereicht werden, die jeweils zum 15.04. und zum 15.10. eines Jahres bewertet werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Vorhaben nicht dem Bereich Photonik oder Quantentechnologie zuzuordnen ist oder für die Marktposition des Unternehmens keine Bedeutung hat. Ebenfalls kritisch ist es, wenn das Vorhaben kein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweist, kein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligt ist oder die Verwertung der Ergebnisse nicht in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommt. Außerdem kann eine Förderung ausscheiden, wenn das Vorhaben nicht in Deutschland durchgeführt wird, die Ergebnisse außerhalb von Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz genutzt werden, keine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besteht oder bei Verbundprojekten keine schriftliche Kooperationsvereinbarung vorliegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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