Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützen, die Rohstoffe und Wasser nachhaltiger nutzen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Gefördert werden anwendungsnahe Projekte zu Rohstoffeffizienz, Recycling, Urban Mining und nachhaltigem Wassermanagement. Ziel ist außerdem, die wirtschaftliche Verwertung neuer Lösungen zu verbessern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die in Deutschland tätig sind und innovative Forschungsprojekte umsetzen wollen. Bei Verbundprojekten können auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und große Unternehmen beteiligt sein. Besonders angesprochen sind Unternehmen aus Baugewerbe, Chemie- und Rohstoffindustrie, Wasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Textilwirtschaft, Umwelttechnik sowie Dienstleistungen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, für KMU kann ein Bonus möglich sein; Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten. Die Förderung beträgt maximal 500.000 € und läuft in der Regel bis zu 2 Jahre; das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit einer Projektskizze.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Projektskizzen werden in der ersten Stufe jeweils zum 15.04. und zum 15.10. eines Jahres bewertet.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn das Vorhaben kein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko hat, nicht anwendungsnah oder nicht technologieübergreifend ist oder keine erkennbare Bedeutung für die Marktposition des Unternehmens hat. Ebenfalls kritisch ist es, wenn kein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die beteiligten KMU erbracht wird oder der Nutzen des Vorhabens nicht in erster Linie diesen zugutekommt. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn keine wirtschaftliche Verwertungsperspektive erkennbar ist, die erwarteten Wirkungen für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft nicht ausreichend beschrieben werden, bei Verbundprojekten keine abgestimmte Projektskizze oder keine schriftliche Kooperationsvereinbarung vorliegt oder die Ergebnisse nicht in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz genutzt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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