Zuschüsse

NRW.Bank - KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung

Die Förderung unterstützt risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die neue Lösungen für die unternehmerische Wertschöpfung schaffen sollen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Projekte, zum Beispiel zu neuen Produkten, moderner Produktion, Digitalisierung, Dienstleistungen oder neuen Geschäftsmodellen. Ziel ist es, Innovationen mit betrieblichem und gesellschaftlichem Nutzen voranzubringen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.10.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt risikoreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die neue Lösungen für die unternehmerische Wertschöpfung schaffen sollen. Gefördert werden vorwettbewerbliche Projekte, zum Beispiel zu neuen Produkten, moderner Produktion, Digitalisierung, Dienstleistungen oder neuen Geschäftsmodellen. Ziel ist es, Innovationen mit betrieblichem und gesellschaftlichem Nutzen voranzubringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und höchstens 100 Millionen Euro Jahresumsatz sinnvoll. Bei Verbundprojekten können auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und große Unternehmen beteiligt sein. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für KMU kann ein Bonus möglich sein. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen werden jeweils zum 15.04. und 15.10. eines Jahres bewertet. Diese Stichtage gelten alle 6 Monate.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Vorhaben keine klare betriebliche, volkswirtschaftliche oder gesellschaftliche Verwertungsperspektive hat. Ebenfalls problematisch sind Vorhaben, die nicht deutlich über übliche Unternehmensaktivitäten hinausgehen, nicht auf aktuellen Forschungsergebnissen aufbauen oder nicht dem Programm „Zukunft der Arbeit“ zugeordnet werden können. Außerdem kann eine Förderung ausscheiden, wenn die Ergebnisse nicht nur in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz genutzt werden sollen oder wenn bei Verbundprojekten keine schriftliche Kooperationsvereinbarung und keine abgestimmte Projektskizze vorliegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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