Darlehen

NRW.Bank - Kommunal Invest

Die Förderung soll Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen finanzieren. Sie unterstützt zum Beispiel Vorhaben in Verwaltung, Sicherheit, Schulen, Kindergärten, Wasser, Abwasser, Verkehr und Energieeinsparung. Auch notwendige Grundstückskosten und bestimmte Planungskosten können mitfinanziert werden.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen finanzieren. Sie unterstützt zum Beispiel Vorhaben in Verwaltung, Sicherheit, Schulen, Kindergärten, Wasser, Abwasser, Verkehr und Energieeinsparung. Auch notwendige Grundstückskosten und bestimmte Planungskosten können mitfinanziert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände. Sie richtet sich also an öffentliche kommunale Träger, die Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen. Für andere Antragsteller ist im Material keine Antragsberechtigung erkennbar.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Bis 2 Millionen Euro können die förderfähigen Investitionskosten vollständig finanziert werden, bei höheren Beträgen können bis zu 50 Prozent über dieses Programm und die übrigen 50 Prozent über das Programm „NRW.BANK.Kommunal“ finanziert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 150 Millionen Euro pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für das Programm selbst ist im Material keine feste Antragsfrist genannt. Genannt werden aber wiederkehrende Zahlungstermine für Zins und Tilgung: 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. Außerdem können Planungskosten rückwirkend für maximal drei Jahre ab Antragstellung berücksichtigt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Investitionen in Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben, Liquiditätskredite, Eigenkapitalausstattung, denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden sowie Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und vollständig finanzierter Vorhaben. Das Darlehen muss für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres, für Haushaltsreste des Vorjahres oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabensbezogen eingesetzt werden; außerdem ist die Zweckbindungsfrist einzuhalten. In den Bereichen Abfallwirtschaft, Miet- oder Pachtobjekte, Energieerzeugung, Breitband und Tierkadaverbeseitigung behält sich die NRW.BANK eine Einzelfallprüfung vor. Zusätzlich gelten ESG-Fördervoraussetzungen, die bestimmte Vorhaben oder Antragstellerinnen und Antragsteller von einer Finanzierung ausschließen können.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.