Zuschüsse

NRW.Bank - Kommunales Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahren zur Klimafolgenanpassung

Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Verwaltung besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Gefördert werden der Aufbau von Strukturen, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie ein Qualitätsmanagement mit abschließender Zertifizierung.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, ihre Verwaltung besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Gefördert werden der Aufbau von Strukturen, die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie ein Qualitätsmanagement mit abschließender Zertifizierung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Sie richtet sich an Kommunen, die Klimaanpassung dauerhaft in ihr Verwaltungshandeln einbinden und dafür ein strukturiertes Verfahren aufbauen oder weiterentwickeln möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Grundsätzlich werden bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, in Ausnahmefällen sind höhere Fördersätze möglich; der Förderhöchstbetrag liegt bei 55.400 €. Gefördert werden unter anderem externe Beratung, der Aufbau einer Verwaltungsstruktur, die Analyse von Klimafolgen, die Bewertung und Fortschreibung von Maßnahmen sowie die abschließende Zertifizierung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Zertifizierung soll zum Abschluss der Projektlaufzeit spätestens nach 4 Jahren erfolgen. Die Geltungsdauer der Förderung ist bis zum 31.12.2026 angegeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn kein Beschluss des kommunalen Vertretungsorgans für die Durchführung des Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens vorliegt. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Konzept der antragstellenden Kommune nicht positiv durch das zuständige Ministerium beurteilt wurde. Das Vorhaben muss die genannten wesentlichen Elemente des Verfahrens enthalten; fehlen diese, kann der Antrag abgelehnt werden. Auch wenn der externe Berater oder die externe Beraterin nicht in einem offenen und diskriminierungsfreien Verfahren ausgewählt wird, ist eine Förderung nicht vorgesehen. Zudem kann der Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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