Konsortialkredit

NRW.Bank - Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft

Die Förderung soll Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei betrieblichen Investitionen und beim Betriebsmittelbedarf unterstützen. Besonders genannt werden Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen sowie Unternehmensnachfolgen. Ziel ist es, passgenaue Konsortialfinanzierungen zur Stärkung des Mittelstands bereitzustellen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei betrieblichen Investitionen und beim Betriebsmittelbedarf unterstützen. Besonders genannt werden Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen sowie Unternehmensnachfolgen. Ziel ist es, passgenaue Konsortialfinanzierungen zur Stärkung des Mittelstands bereitzustellen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche Unternehmen ab dem 3. Geschäftsjahr nach der Geschäftsaufnahme, wenn sie mehrheitlich in Privatbesitz sind und ihr Sitz oder Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt. Sie richtet sich vor allem an mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen und Unternehmen mit genossenschaftlichen Strukturen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Unternehmen mit höherem Jahresumsatz gefördert werden, insbesondere bei besonderen positiven Effekten für Nordrhein-Westfalen oder bei Investitionen in Technologie-, Innovations- und Umweltschutzmaßnahmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form einer Beteiligung an einer Konsortialfinanzierung über die Hausbank. Die NRW.BANK kann dabei bis zu 50 % der Gesamtfinanzierung übernehmen; möglich sind unter anderem klassische Darlehen, Betriebsmittelkredite, Leasingrefinanzierungen, Forfaitierungen, Rahmenkredite, Avalkredite oder die Übernahme von Anteilen an Schuldscheindarlehen. Die Konditionen werden individuell mit der Hausbank vereinbart, der Mindestbetrag liegt bei 1,5 Mio. € und es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten, Sanierungsfälle und Umschuldungen. Außerdem muss das Vorhaben einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen sowie die Gesamtfinanzierung und der Kapitaldienst müssen gesichert sein. Zusätzlich gelten verbindliche ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK, die bestimmte Vorhaben oder Antragstellende von einer Finanzierung ausschließen können.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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