Zuschüsse

NRW.Bank - Kulturelle Filmförderung

Die Förderung soll den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft unterstützen. Gefördert werden dabei unter anderem die Entwicklung von Stoffen und Drehbüchern, die Projektentwicklung, die Produktion sowie der Verleih von Filmen. Die Förderung richtet sich auf kulturell relevante Filmvorhaben in verschiedenen Filmformaten.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft unterstützen. Gefördert werden dabei unter anderem die Entwicklung von Stoffen und Drehbüchern, die Projektentwicklung, die Produktion sowie der Verleih von Filmen. Die Förderung richtet sich auf kulturell relevante Filmvorhaben in verschiedenen Filmformaten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Produzenten und Produzentinnen, Hersteller und Herstellerinnen, Regisseure und Regisseurinnen, Autoren und Autorinnen sowie Filmverleihunternehmen. Sie kommt besonders für Personen und Unternehmen infrage, die deutsche Spiel-, Kinder-, Dokumentar-, Kurz-, Animations-, Experimental- oder hybride Filme entwickeln, produzieren oder verleihen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem deutschen Film zugeordnet werden kann.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird jurybasiert vergeben. Unterstützt werden verschiedene Bereiche wie Treatmentförderung, Drehbuchförderung, Projektentwicklungsförderung, Produktionsförderung und Verleihförderung. Je nach Förderbereich sind Zuschüsse von bis zu 15.000 € für Treatments, bis zu 50.000 € für Drehbücher, bis zu 150.000 € für die Projektentwicklung, bis zu 1 Mio. € für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme, bis zu 40.000 € für Kurzfilme und bis zu 150.000 € für den Verleih möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Filmvorhaben mit verfassungsfeindlichen oder gesetzwidrigen Inhalten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben mit pornographischem oder gewaltverherrlichendem Schwerpunkt. Auch Filmvorhaben, die offenkundig religiöse Gefühle tiefgreifend und unangemessen verletzen, werden nicht gefördert.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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