Zuschüsse

NRW.Bank - Ländliche Wegenetzkonzepte und Flurbereinigungsverfahren

Die Förderung soll Maßnahmen der Landentwicklung unterstützen, damit der ländliche Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum gesichert und weiterentwickelt wird. Gefördert werden dabei unter anderem ländliche Wegenetzkonzepte, Flurbereinigungsverfahren und freiwilliger Landtausch.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen der Landentwicklung unterstützen, damit der ländliche Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum gesichert und weiterentwickelt wird. Gefördert werden dabei unter anderem ländliche Wegenetzkonzepte, Flurbereinigungsverfahren und freiwilliger Landtausch.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie richtet sich an Antragstellende, die Vorhaben zur Entwicklung ländlicher Räume oder Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss. Für ländliche Wegenetzkonzepte sind bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben möglich, höchstens 70.000 € je Vorhaben innerhalb von 7 Jahren; in Flurbereinigungsverfahren sind bis zu 75 % möglich, bei besonderer ökologischer Zielsetzung oder hoher Bedeutung für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung oder den Erhalt der Kulturlandschaft bis zu 80 %, und beim freiwilligen Landtausch 75 %. Für den Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung kann ausnahmsweise auch ein Darlehen gewährt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im vorliegenden Material sind keine konkreten Abgabefristen oder wiederkehrenden Termine für die Antragstellung erkennbar.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Konkrete Ausschlusskriterien sind im vorliegenden Material nicht ausdrücklich genannt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen von der Art der Maßnahme abhängen, sodass ein Fördergesuch abgelehnt werden kann, wenn diese jeweiligen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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