Darlehen

NRW.Bank - Landwirtschaft - Nachhaltigkeit

Die Förderung soll Investitionen in der Landwirtschaft unterstützen, die Tiergesundheit, Umweltschutz und Biodiversität verbessern. Außerdem können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum ökologischen Landbau und zur Verbesserung der Tierhaltung finanziert werden.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2028   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in der Landwirtschaft unterstützen, die Tiergesundheit, Umweltschutz und Biodiversität verbessern. Außerdem können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum ökologischen Landbau und zur Verbesserung der Tierhaltung finanziert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie des Garten- und Weinbaus in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können unter bestimmten beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, mit einer Förderhöhe von bis zu 10 Millionen Euro je Unternehmen und Jahr. Der Antrag wird über eine Hausbank gestellt; bei Vorlage einer Klimabilanz kann ein zusätzlicher Zinsbonus möglich sein.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Förderung gilt bis zum 30.06.2030. In der Leasingvariante gilt sie bis zum 30.06.2028.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden unter anderem der Erwerb von Flächen, Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen sowie der Erwerb von Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren oder Betriebskapital. Ebenfalls ausgeschlossen sind der Erwerb und die Anpflanzung einjähriger Kulturen, Entwässerungsarbeiten, Bewässerungsvorhaben, Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie Investitionen zur Erfüllung bereits geltender EU-Normen. Nicht förderfähig sind außerdem Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Förderung nach EEG oder KWKG, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Vorhaben, die unter die Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank fallen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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