Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung von Flächen in benachteiligten Gebieten in Nordrhein-Westfalen sichern. Sie soll die Landschaft erhalten, nachhaltige Bewirtschaftung unterstützen und Einkommensnachteile sowie zusätzliche Kosten ausgleichen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für aktive Landwirtinnen und Landwirte sinnvoll. Voraussetzung ist, dass sie im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften. Die geförderten Flächen müssen in Nordrhein-Westfalen liegen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe beträgt je nach Ertragsmesszahl zwischen 25 und 75 Euro pro Hektar. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn mindestens 250 Euro erreicht werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss mit den vorgesehenen Unterlagen bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die zu fördernde Fläche nicht in Nordrhein-Westfalen liegt. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Förderung, wenn im Antragsjahr weniger als 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaftet werden. Außerdem wird wegen der Bagatellgrenze keine Förderung gewährt, wenn der Förderbetrag unter 250 Euro liegt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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