Zuschüsse

NRW.Bank - Landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

Die Förderung soll landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen unterstützen. Sie gleicht Nachteile aus, die durch besondere Umweltauflagen bei der Bewirtschaftung entstehen. Damit soll der Schutz von Natur und ökologisch wertvollen Flächen gestärkt werden.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.05.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen unterstützen. Sie gleicht Nachteile aus, die durch besondere Umweltauflagen bei der Bewirtschaftung entstehen. Damit soll der Schutz von Natur und ökologisch wertvollen Flächen gestärkt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Landwirte und andere nicht öffentliche Landbewirtschafter sinnvoll. Sie richtet sich an Betriebe, die Dauergrünland in geschützten Gebieten in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften. Voraussetzung ist, dass mindestens 1 Hektar förderfähige Fläche in den ausgewiesenen Gebieten liegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gezahlt werden bis zu 135 € pro Hektar für die Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in geschützten Gebieten; durch bestimmte zusätzliche Maßnahmen kann sich der Betrag erhöhen, zum Beispiel bei Verzicht auf Nachsaat, Pflanzenschutzmittel, bestimmten Vorgaben zur Frühjahrsbearbeitung oder einer Beschränkung auf zweimalige Mahd. Die Bagatellgrenze liegt bei 95 €.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss mit den vorgesehenen Unterlagen bis zum 15.05. für das laufende Jahr bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Flächen im öffentlichen Eigentum, Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege sowie Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn die genannten Voraussetzungen und verpflichtenden Anforderungen nicht eingehalten werden, zum Beispiel bei zusätzlichen Entwässerungsmaßnahmen, Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen. Bei Kohärenzflächen ist die Förderung ausgeschlossen, wenn diese mehr als 5 % der von Nordrhein-Westfalen gemeldeten Natura-2000-Kulisse überschreiten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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