Zuschüsse

NRW.Bank - LIFE - Programm für die Umwelt und Klimapolitik (2021-2027)

Die Förderung soll Projekte für Umwelt- und Klimaschutz in den Jahren 2021 bis 2027 unterstützen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Naturschutz, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Lebensqualität, Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Ziel ist es, Maßnahmen und Strategien der Europäischen Union in diesen Bereichen umzusetzen und zu verbreiten.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Projekte für Umwelt- und Klimaschutz in den Jahren 2021 bis 2027 unterstützen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Naturschutz, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Lebensqualität, Klimaschutz, Klimaanpassung und Energiewende. Ziel ist es, Maßnahmen und Strategien der Europäischen Union in diesen Bereichen umzusetzen und zu verbreiten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sinnvoll. Sie eignet sich besonders für Organisationen, die mehrjährige Projekte im Umwelt- oder Klimabereich planen und die nötigen fachlichen und organisatorischen Fähigkeiten für Antragstellung, Dokumentation und Berichterstattung mitbringen. Das Programm steht neben EU-Mitgliedstaaten auch weiteren teilnehmenden Ländern offen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt vor allem als Zuschuss, in der Regel bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art der Maßnahme. Unterstützt werden unter anderem Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Projekte, strategische integrierte Projekte, Projekte der technischen Hilfe, Kapazitätsaufbau, vorbereitende Projekte, Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs sowie Informations- und Sensibilisierungsprojekte. Zusätzlich kann die Unterstützung auch über die Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Europäische Kommission veröffentlicht im Rahmen mehrjähriger Arbeitsprogramme jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Für eine Antragstellung müssen daher die jeweiligen jährlichen Einreichungsfristen der Aufrufe beachtet werden. Das Programm läuft bis zum 31.12.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden sogenannte Ein-Mensch-Unternehmen, bei denen keine eindeutige Trennung zwischen der Inhaberin oder dem Inhaber und dem Unternehmen besteht. Außerdem kann ein Fördergesuch scheitern, wenn Antragstellende nicht über ausreichende Kapazitäten oder Erfahrung für die Beantragung und Umsetzung eines mehrjährigen Projekts mit Dokumentations- und Berichtspflichten verfügen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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