Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen der Aquakultur und der Fischwirtschaft bei Investitionen und der Sicherung ihrer Liquidität unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen für Anlagen, Gebäude, Maschinen, Umwelt- und Ressourcenschutz, Betriebsmittel sowie Verarbeitung und Vermarktung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen der Aquakultur und der Fischwirtschaft in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Sie passt besonders für Betriebe, die investieren, modernisieren, Flächen oder Betriebsmittel erwerben oder ihre Liquidität absichern möchten. In bestimmten Fällen kommen auch junge Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebsnachfolgerinnen und Betriebsnachfolger sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer infrage.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen. Es können in der Regel bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, mit einer Förderhöhe von in der Regel bis zu 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr; die Antragstellung läuft über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Für Kreditnehmer mit Klimabilanz kann zusätzlich ein Zinsbonus möglich sein.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für Betriebsnachfolgerinnen und Betriebsnachfolger sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer gilt, dass der Eintritt zu Mehrheitsanteilen in die Gesellschaft oder die Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf. Bei Unternehmen in der Umstellung auf ökologische Fischwirtschaft darf der Vertrag mit der zuständigen Ökokontrollstelle höchstens 3 Jahre zurückliegen. Für einen zusätzlichen Zinsbonus darf die Klimabilanz nicht älter als 3 Jahre sein. Die Geltungsdauer des Programms läuft bis zum 31.12.2029.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden reine Ersatzinvestitionen, reine Finanzinvestitionen oder Kapitalanlagen, Investitionen in Fischereifahrzeuge, Investitionen zur Steigerung der Fangkapazitäten, Investitionen in die Versuchsfischerei, Unternehmenskäufe auch anteilig, Kosten für direkte Besatzmaßnahmen sowie destruktive Fangmethoden oder der Einsatz von Treibnetzen mit mehr als 2,5 km Länge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Vorhaben, deren Verwendungszwecke den Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterfallen. Außerdem ist die Refinanzierung von Leasinggeschäften nur für mobile Investitionsgüter vorgesehen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.