LR-Förderkredite

NRW.Bank - LR-Förderkredite für Energieunternehmen

Die Förderung soll Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum ermöglichen. Gefördert werden auch Anlagen und Infrastruktur für Bioenergie und andere regenerative Energien.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2029   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im ländlichen Raum ermöglichen. Gefördert werden auch Anlagen und Infrastruktur für Bioenergie und andere regenerative Energien.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Energieunternehmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich gedacht. Sinnvoll ist sie auch für land- und forstwirtschaftliche oder agrarnahe Inhaber sowie für Kommunen und kommunale Unternehmen als Inhaber.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt ein Darlehen. Es kann bis zu 100 % des förderfähigen Finanzierungsbedarfs abdecken, maximal 25 Mio. € pro Unternehmen und Jahr; die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Der Antrag wird über ein Kreditinstitut bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Text nennt als Geltungsdauer den 31.12.2029. Außerdem gilt: Wenn für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist, muss sie vorliegen und die Genehmigung erteilt sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Als land- und forstwirtschaftlicher oder agrarnahe Inhaber eines Energieunternehmens müssen Sie mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile halten. Das Vorhaben muss mit den Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank vereinbar sein. Für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die bereits nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung unterstützt werden, sind nur beihilfefreie Konditionen möglich. In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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