Darlehen

NRW.Bank - Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen

Die Förderung soll Forschungs- und Technologievorhaben in der zivilen kommerziellen Luftfahrt am Standort Deutschland unterstützen. Im Mittelpunkt stehen vor allem Vorhaben der experimentellen Entwicklung, insbesondere für Klimaschutztechnologien. Gefördert werden außerdem weitere Innovationsbereiche wie Lärmreduktion, Digitalisierung und der Aufbau industrieller Kernkompetenzen.

Stand 20.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2028   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Forschungs- und Technologievorhaben in der zivilen kommerziellen Luftfahrt am Standort Deutschland unterstützen. Im Mittelpunkt stehen vor allem Vorhaben der experimentellen Entwicklung, insbesondere für Klimaschutztechnologien. Gefördert werden außerdem weitere Innovationsbereiche wie Lärmreduktion, Digitalisierung und der Aufbau industrieller Kernkompetenzen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der zivilen kommerziellen Luftfahrt mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Sie passt besonders zu Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit eigenem Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko umsetzen wollen. Wichtig ist, dass die Ergebnisse eine marktnahe Verwertungsperspektive und einen strategischen Mehrwert für das Unternehmen haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Möglich sind ein unbedingt rückzahlbares Darlehen, ein bedingt rückzahlbares Darlehen oder eine Kombination aus beiden. Die Förderung beträgt für kleine Unternehmen bis zu 55 %, für mittlere Unternehmen bis zu 50 % und für große Unternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 25 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Geltungsdauer der Förderung läuft bis zum 31.12.2028.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Unternehmen nicht auf den zivilen kommerziellen Luftfahrtmarkt ausgerichtet ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Vorhaben nicht in Deutschland durchgeführt wird oder die spätere kommerzielle Nutzung nicht mit einem nennenswerten Wertschöpfungsanteil in Deutschland oder im EWR verbunden ist. Auch Vorhaben ohne eigenes Entwicklungs-, Markt- und Programmrisiko, ohne marktnahe Verwertungsperspektive, ohne strategischen Mehrwert oder mit einem Technologiereifegrad außerhalb der Stufen 5 bis 8 können von der Förderung ausgeschlossen sein. Zudem kann eine Förderung ausscheiden, wenn der Umsatz des Unternehmens nicht in einem angemessenen Verhältnis zur beantragten Förderung steht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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