Zuschüsse

NRW.Bank - Marktstrukturverbesserung

Die Förderung soll die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern. Unterstützt werden dafür Maßnahmen wie Investitionen in Kapazitäten, technische Anlagen, Modernisierung, Digitalisierung sowie die Gründung und Tätigkeit von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern. Unterstützt werden dafür Maßnahmen wie Investitionen in Kapazitäten, technische Anlagen, Modernisierung, Digitalisierung sowie die Gründung und Tätigkeit von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Erzeugerzusammenschlüsse sowie für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die nicht in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Auch Unternehmen im Rahmen von operationellen Gruppen und deren Mitglieder können zur Zielgruppe gehören. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung sowie Ausgaben für die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es sind im vorliegenden Material keine klaren Abgabefristen oder festen wiederkehrenden Antragstermine erkennbar. Zu beachten sind jedoch Zweckbindungsfristen von 12 Jahren für Bauten und bauliche Anlagen, 5 Jahren für technische Einrichtungen und 3 Jahren für EDV-Ausstattungen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kann ausscheiden, wenn das Unternehmen bei Investitionsvorhaben nicht mindestens 5 Jahre lang zu mindestens 40 % der Aufnahmekapazität über Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern ausgelastet wird. Ebenfalls kritisch sind fehlende Nachweise zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens oder zu normalen Absatzmöglichkeiten bei Investitionen. Außerdem kann eine Förderung ausgeschlossen sein, wenn die Maßnahme nicht in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird, Erzeugerzusammenschlüsse nicht auf Dauer beziehungsweise nicht mindestens 5 Jahre angelegt sind oder ihr Angebot nicht überwiegend selbst erzeugen, oder wenn das Vorhaben nicht mit europäischen und nationalen Umweltvorschriften im Einklang steht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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