Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll innovative Forschungsansätze in der Medizintechnik unterstützen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte im Aktionsfeld Gesundheitswirtschaft, die neue medizintechnische Lösungen entwickeln und die Patientenversorgung verbessern. Außerdem soll die Förderung dazu beitragen, den Stand der Technik weiterzuentwickeln und Innovationen im Medizintechnikbereich voranzubringen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Besonders geeignet ist sie für Antragstellende, die Forschungsprojekte in der Medizintechnik mit Bezug zur Gesundheitswirtschaft umsetzen wollen. Auch kleine und mittlere Unternehmen können profitieren, da ein Bonus möglich ist.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für die aktuelle Bekanntmachung zum Thema „Klinische Validierung innovativer medizintechnischer Lösungen“ gelten wiederkehrende Antragsfristen am 15.01., 15.05. und 15.09. eines Jahres. Genannt ist außerdem eine Fristfolge bis zuletzt 15.05.2031.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn die notwendige fachliche Qualifikation nicht vorliegt. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Vorhaben keine klar definierten Probleme löst, den Stand der Technik nicht weiterentwickelt oder kein hohes technisches und wirtschaftliches Risiko aufweist. Außerdem muss das Vorhaben hinsichtlich Thema und Ziele im Interesse des Bundes liegen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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