Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im Handwerk in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen. Ziel ist es, die Finanzierung solcher Vorhaben zu erleichtern und dabei auch Arbeits- oder Ausbildungsplätze zu sichern oder zu schaffen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie für vergleichbare Personen nach der Handwerksordnung. Dazu gehören auch bestimmte Ingenieurinnen und Ingenieure, Absolventinnen und Absolventen technischer Hochschulen oder Fachschulen sowie Personen mit anerkannter ausländischer Berufsqualifikation im Handwerk. Sie richtet sich an Menschen, die im Handwerk eine selbstständige Existenz in Nordrhein-Westfalen aufbauen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es werden einmalig 70 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, in der Regel bis maximal 11.500 €, mit möglichen Zusatzbeträgen von 2.000 € bei Betriebsübernahme und 2.500 € für Frauen in einem frauenuntypischen Handwerksberuf. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, der Eigenanteil von 30 % darf aber nicht durch weitere Fördermittel von Land, Bund oder Europäischer Union ersetzt oder verringert werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden. Die Betriebsstätte muss nach Auszahlung der Förderung für 36 Monate in Nordrhein-Westfalen bleiben. Im selben Zeitraum dürfen sich die Eigentumsverhältnisse an den geförderten Investitionen und Betriebsmitteln nicht ändern. Neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze müssen mindestens 12 Monate besetzt bleiben, bei Betriebsübernahmen sollen vorhandene Arbeitsplätze in der Regel mindestens 12 Monate erhalten bleiben.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn der Antrag erst nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt wird. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die vorgeschriebene Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer nicht nachgewiesen wird oder kein positives Votum vorliegt. Nicht förderfähig sind Vorhaben ohne die geforderte Mindestinvestition von 12.000 €, mit zu hohen Investitionssummen über 100.000 € bei Neugründungen oder über 250.000 € bei Übernahmen oder tätigen Beteiligungen sowie Ausgaben für Gebäude, Personalausgaben und den eigenen Lohn. Auch wenn die geforderten Arbeits- oder Ausbildungsplätze nicht geschaffen, nicht besetzt oder nicht lange genug erhalten werden, geringfügige Beschäftigungen eingeplant sind oder die Betriebsstätte nicht für 36 Monate in Nordrhein-Westfalen bleibt, kann die Förderung abgelehnt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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