Zuschuss

NRW.Bank - Meisterprämie NRW

Die Förderung soll die berufliche Weiterbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister unterstützen. Sie belohnt das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung in einem Handwerk mit einer einmaligen finanziellen Prämie.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die berufliche Weiterbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister unterstützen. Sie belohnt das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung in einem Handwerk mit einer einmaligen finanziellen Prämie.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk. Voraussetzung ist, dass der Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben wurde und der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen lag.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Prämie in Form eines Zuschusses von 2.500 €. Der Antrag muss über das Online-Antragsportal gestellt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Zeugnis des Meisterprüfungsausschusses vorgelegt wird, nicht älter als 3 Monate ist und bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt wurde.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Zeugnisses gestellt werden. Außerdem darf das vorgelegte Zeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn kein Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung vorliegt. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Zeugnis des Meisterprüfungsausschusses nicht vorgelegt wird oder älter als 3 Monate ist. Eine Förderung kommt auch nicht in Betracht, wenn der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht in Nordrhein-Westfalen lag oder wenn bereits eine Meisterprämie oder eine andere Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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