Zuschüsse

NRW.Bank - Mikroelektronik (Rahmenprogramm)

Die Förderung soll Forschung und Entwicklung in der Mikroelektronik stärken. Unterstützt werden Projekte, die den Stand der Technik weiterentwickeln und wichtige Probleme lösen. Ziel ist es außerdem, die Leistungsfähigkeit in diesem Bereich international auf hohem Niveau zu sichern.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.09.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Forschung und Entwicklung in der Mikroelektronik stärken. Unterstützt werden Projekte, die den Stand der Technik weiterentwickeln und wichtige Probleme lösen. Ziel ist es außerdem, die Leistungsfähigkeit in diesem Bereich international auf hohem Niveau zu sichern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie passt besonders zu Einrichtungen, die Einzel- oder Verbundprojekte in der Mikroelektronik umsetzen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Vorhaben in den Bereichen Chipdesign, Fachkräfte, Investitionen sowie europäische und internationale Zusammenarbeit.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte im Bereich der Mikroelektronik.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Fördermodalitäten werden über einzelne Bekanntmachungen geregelt. Genannt werden unter anderem jährliche Aufrufe bis zum 30.06.2027, feste Termine jeweils am 15.04. und 15.10. bis zuletzt 15.10.2027 sowie der 15.09. eines Jahres nach Förderaufruf bis 2030. Weitere Fristen können nach Förderaufruf, nach Aufforderung des Projektträgers oder gemäß jährlicher Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen gelten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn die notwendige fachliche Qualifikation oder ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens nicht vorhanden ist. Ebenfalls kritisch ist es, wenn das Vorhaben die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme nicht stärkt, den Stand der Technik nicht weiterentwickelt oder nicht mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden ist. Außerdem muss das Vorhaben in seiner Themenstellung und seinen Zielen im Interesse des Bundes liegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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