Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre digitale Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden Maßnahmen, die den Schutz von IT-Systemen stärken, Risiken verringern und die Sicherheit im Unternehmen erhöhen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der EU-KMU-Definition mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Besonders passend ist sie für Unternehmen, die ihre digitale Sicherheit durch Analyse, Schulungen oder den Einsatz von Sicherheitssoftware und -hardware ausbauen möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Übernommen werden 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 €, wobei eine Bagatellgrenze von 4.000 € gilt. Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Analyse des aktuellen Sicherheitszustands, Schulung der Mitarbeitenden sowie Anschaffung und Installation von Software und Hardware für den IT-Basisschutz.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Teilnahme am Losverfahren erfolgt durch eine monatliche Interessensbekundung, und die Ziehung der Lose findet ebenfalls monatlich statt. Nach erfolgreicher Auslosung haben Unternehmen 28 Tage Zeit, den Antrag zu stellen. Das Vorhaben muss je nach Festlegung innerhalb von höchstens 3, 6, 9 oder 12 Monaten durchgeführt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen wurde oder wenn bereits rechtskräftige Vereinbarungen mit beteiligten Partnern abgeschlossen wurden. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Förderung, wenn für dieselbe Maßnahme weitere öffentliche Zuschüsse des Landes, des Bundes oder der EU genutzt werden. Ein Unternehmen kann dieses Teilprogramm innerhalb von zwei Jahren nur einmal in Anspruch nehmen. Außerdem müssen die Maßnahmen zur Richtlinie und zu den Zielen des Programms passen, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, und das beauftragte Unternehmen muss einschlägige Referenzen oder Kompetenzen nachweisen können. Nicht zulässig ist zudem, dass ein Unternehmen in derselben Fördermaßnahme zugleich auftraggebendes und auftragnehmendes Unternehmen ist.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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