Darlehen

NRW.Bank - Nachhaltig Wohnen

Die Förderung soll den Bau, die Sanierung und den Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung erleichtern. Auch einzelne energetische Maßnahmen sowie die Umwidmung bestimmter Nichtwohnflächen zu Wohnflächen können unterstützt werden. Ziel ist eine zinsgünstige Finanzierung für nachhaltiges Wohnen in Nordrhein-Westfalen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Bau, die Sanierung und den Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung erleichtern. Auch einzelne energetische Maßnahmen sowie die Umwidmung bestimmter Nichtwohnflächen zu Wohnflächen können unterstützt werden. Ziel ist eine zinsgünstige Finanzierung für nachhaltiges Wohnen in Nordrhein-Westfalen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Privatpersonen sinnvoll, die in Nordrhein-Westfalen selbst genutztes Wohneigentum bauen, sanieren oder erstmals erwerben möchten. Sie passt auch für Menschen, die Wohnraum nachhaltig modernisieren oder bestimmte Nichtwohnflächen in Wohnraum umwandeln wollen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie selbst genutzt oder unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen über eine Hausbank. Möglich sind Annuitätendarlehen oder endfällige Darlehen mit bis zu 150.000 €; bei Sanierungen sind bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich, bei Neubauten bis zu 50 %. Förderfähig sind unter anderem Bau-, Sanierungs-, Planungs- und Energieeffizienzkosten, nicht aber Kosten für Außenanlagen und Grundstücke.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Frist gilt auch dann als eingehalten, wenn vor Beginn der Maßnahme bereits ein konkretes Gespräch über den Antrag geführt und dokumentiert wurde. Nach Vertragsschluss fällt ab dem 3. Monat eine Bereitstellungsprovision an, und die Abruffrist beträgt 12 Monate.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Kosten für Außenanlagen und Grundstücke, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Umschuldungen, außer bei nachweislicher Zwischenfinanzierung. Eine Förderung kommt außerdem nicht infrage, wenn das Vorhaben nicht in Nordrhein-Westfalen liegt, die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist oder die erforderlichen Nachweise zu BEG, KFN, WEF, Nachhaltigkeitszertifikat oder Energieeffizienz nicht vorliegen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen keine Selbstnutzung vorliegt, etwa wenn die Immobilie ganz oder teilweise anderen Personen überlassen wird, die nicht zu den genannten nahen Angehörigen gehören.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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