Zuschüsse

NRW.Bank - Nationale Bioökonomiestrategie (Rahmenprogramm)

Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Gefördert werden Projekte in der Agrarwirtschaft und in anderen produzierenden Bereichen, die biologisches Wissen, neue Technologien und eine nachhaltige Rohstoffbasis voranbringen. Ziel ist ein nachhaltiges, klimaneutrales und kreislauforientiertes Wirtschaftssystem.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.10.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Gefördert werden Projekte in der Agrarwirtschaft und in anderen produzierenden Bereichen, die biologisches Wissen, neue Technologien und eine nachhaltige Rohstoffbasis voranbringen. Ziel ist ein nachhaltiges, klimaneutrales und kreislauforientiertes Wirtschaftssystem.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, besonders für Start-ups und kleine sowie mittlere Unternehmen, außerdem für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie passt zu Organisationen, die an Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Bioökonomie arbeiten. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit Bezug zu nachhaltigen biogenen Ressourcen und Innovationen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Regel bis zu 100 % der entstehenden Ausgaben. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den jeweiligen Förderrichtlinien und Projektaufrufen, auf deren Grundlage zunächst Projektskizzen eingereicht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Fördermodalitäten werden über Bekanntmachungen veröffentlicht. Für den Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ gilt jeweils der 01.02., zuletzt der 01.02.2027. Für „KMU-innovativ: Bioökonomie“ gelten laufend die Stichtage 15.04. und 15.10., zuletzt der 15.04.2027. Für Projekte zu „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ sind die Fristen den einzelnen Förderaufrufen zu entnehmen, längstens bis 30.06.2027. Für die Förderrichtlinie zur Etablierung einer industriellen Bioökonomie gelten für die Bausteine A, B und D erstmalig der 15.01.2025, danach jeweils der 15.04. und 15.10. eines Kalenderjahres; für Baustein C jährlich der 15.10., erstmalig 2025.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Klare Ausschlusskriterien werden im vorliegenden Material nicht ausdrücklich genannt. Eine Förderung kommt jedoch nur für Vorhaben infrage, die den jeweiligen Bekanntmachungen, Förderrichtlinien und Projektaufrufen entsprechen. Wenn ein Vorhaben thematisch nicht zu den genannten Leitlinien oder Förderaufrufen passt oder Fristen nicht eingehalten werden, kann dies zur Ablehnung führen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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