Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt Maßnahmen für natürlichen Klimaschutz in Kommunen. Sie soll dazu beitragen, mehr CO₂ zu binden, die Biotop- und Artenvielfalt zu stärken, den Wasserrückhalt zu verbessern und natürliche Bodenfunktionen durch Entsiegelung wiederherzustellen. Auch Planungsleistungen für konkrete Projektflächen können gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände und weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zugeordnet sind, zum Beispiel Kirchen. Zuschüsse können teilweise auch an andere Einrichtungen weitergeleitet werden, etwa an kommunal geprägte Unternehmen, kirchliche oder kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen. Für Unternehmen in privater Rechtsform oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Weiterleitung nur möglich, wenn der kommunale Gesellschafteranteil mindestens 25 % beträgt.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. In der Regel werden 50 % der förderfähigen Kosten übernommen, für finanzschwache Kommunen bis zu 80 %. Gefördert werden unter anderem Sachgüter, Leistungen Dritter, projektbezogene Personalkosten und Planungsleistungen, zum Beispiel für naturnahes Grünflächenmanagement, Baumpflanzungen, Naturoasen, urbane Wälder, Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer und Entsiegelungsmaßnahmen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem die Zusage der KfW vorliegt. Die Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme den Beihilfentatbestand im Sinne des EU-Beihilfenrechts erfüllt. Ebenfalls problematisch sind Vorhaben, die nicht freiwillig sind, nicht innerörtlich oder in Ortsrandlage von Siedlungen durchgeführt werden oder die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen nicht einhalten. Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen dürfen außerdem nicht mehr als 20 % der beantragten Projektmittel ausmachen. Eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme durch andere Förderprogramme des Bundes ist ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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