Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Gründungen sowie Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben von jungen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen finanzieren. Sie unterstützt Vorhaben mit einem Darlehen von bis zu 50.000 € und kann bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs abdecken. Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass erhalten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, GbR, UG, gUG, gGmbH und Kleinstunternehmen, die eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen oder seit höchstens 5 Jahren ausüben. Sie richtet sich an Gründende sowie an junge Unternehmen, die wachsen oder sich erweitern möchten. Für gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen ist sie besonders interessant, weil zusätzlich ein Tilgungsnachlass möglich ist.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form eines Ratendarlehens mit bis zu 50.000 € und einer Laufzeit von maximal 10 Jahren bei festem Zinssatz. Es sind keine Sicherheiten erforderlich, die Auszahlung beträgt 100 %, und außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit ohne Kosten möglich. Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 20 % beantragen, ausgenommen sind Nebenerwerbsgründungen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei einer Gründung im Nebenerwerb soll das Unternehmen innerhalb von 3 Jahren in eine Vollerwerbstätigkeit übergehen. Bei Gründungsvorhaben ist außerdem eine begleitende Beratung für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit vorgesehen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn kein positives Votum des STARTERCENTER NRW vorliegt oder wenn die Beratung vor Antragstellung nicht erfolgt ist. Ebenfalls problematisch sind Vorhaben ohne erwartbaren nachhaltigen Erfolg, fehlende fachliche oder kaufmännische Qualifikation, ein Standort oder Investitionsort außerhalb von Nordrhein-Westfalen sowie Fälle, die nach den ESG-Fördervoraussetzungen grundsätzlich von einer Finanzierung ausgeschlossen sind.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.