Wandeldarlehen

NRW.Bank - NRW.SeedCon

Die Förderung soll innovative und wachstumsorientierte Unternehmen in der Frühphase beim Aufbau und Wachstum unterstützen. Finanziert werden dafür Investitionen und Betriebsmittel. Die Förderung ist auf Unternehmen ausgerichtet, die ihr Geschäft weiterentwickeln und ausbauen wollen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll innovative und wachstumsorientierte Unternehmen in der Frühphase beim Aufbau und Wachstum unterstützen. Finanziert werden dafür Investitionen und Betriebsmittel. Die Förderung ist auf Unternehmen ausgerichtet, die ihr Geschäft weiterentwickeln und ausbauen wollen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für nicht börsennotierte kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH oder UG sowie vergleichbare ausländische Rechtsformen. Das Unternehmen muss in Nordrhein-Westfalen einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung haben und darf höchstens 36 Monate alt sein. Besonders passend ist die Förderung für junge, innovative Unternehmen mit einem tragfähigen Businessplan und einem wachstumsorientierten Geschäftsmodell.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredite, genauer als nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen der NRW.BANK. Möglich sind 50.000 € bis 200.000 €, in der Regel bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs, bei einer Laufzeit von 7 Jahren und einem festen Zinssatz von 6,00 % pro Jahr. Das Darlehen kann unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer Finanzierungsrunde oder eines Liquiditätsereignisses in eine Beteiligung umgewandelt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben zur Ablösung von Altgesellschaftern oder zur Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen. Ausgeschlossen sind außerdem Unternehmen in der Insolvenz oder Unternehmen, die die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen und Tätigkeiten, die unter die in der AGVO genannten Ausschlüsse fallen, darunter bestimmte exportbezogene Tätigkeiten, die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie bestimmte Fälle der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Keine Förderung erhalten auch Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU-Kommission zu unzulässigen Beihilfen nicht nachgekommen sind. Zusätzlich müssen die ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK eingehalten werden; bestimmte Vorhaben oder Antragstellende können dadurch von der Finanzierung ausgeschlossen sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.