Kredite

NRW.Bank - NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation

Die Förderung soll Kredite für Vorhaben absichern, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs fossiler Energieträger und zur Senkung von CO₂-Emissionen. Dazu gehören Investitionen und zusätzliche Betriebsmittel im Zusammenhang mit der grünen Transformation.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kredite für Vorhaben absichern, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs fossiler Energieträger und zur Senkung von CO₂-Emissionen. Dazu gehören Investitionen und zusätzliche Betriebsmittel im Zusammenhang mit der grünen Transformation.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche Unternehmen, Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Sie richtet sich besonders an Antragsteller, die keinen ausreichenden Zugang zum Kapitalmarkt haben oder nicht genügend bankübliche Sicherheiten vorweisen können. Damit ist sie vor allem für Vorhaben geeignet, die trotz wirtschaftlich sinnvoller Planung eine zusätzliche Absicherung für Kredite benötigen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredite in Form einer Ausfallbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bürgschaft kann bis zu 80 % der Kreditsumme absichern, bei Krediten von 2,5 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro. Sie dient zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für klimafreundliche Maßnahmen und kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, wenn die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen von Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 25 % von Körperschaften des öffentlichen Rechts gehalten werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten. Auch sogenannte Sharedeals sowie Investitionen in Grundstücke und Gebäude sind ausgeschlossen, außer wenn sie Teil eines umfassenden Investitionsvorhabens mit Schwerpunkt auf Maschinen und Anlagen sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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