Zuschüsse

NRW.Bank - ÖKOPROFIT NRW

Die Förderung soll Unternehmen und Einrichtungen dabei unterstützen, ihre Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu senken. Außerdem soll sie den Aufbau und die Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements fördern. Das Programm verbindet dabei Beratung, Qualifizierung und praktische Unterstützung.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen und Einrichtungen dabei unterstützen, ihre Betriebskosten durch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu senken. Außerdem soll sie den Aufbau und die Verbesserung des betrieblichen Umweltmanagements fördern. Das Programm verbindet dabei Beratung, Qualifizierung und praktische Unterstützung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Betriebe und Einrichtungen aller Branchen und Größen, zum Beispiel Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Industriebetriebe, Kliniken oder Pflegeheime. Antragsberechtigt sind jedoch die durchführenden Kommunen, die als Projektträger auftreten. Die Förderung ist daher besonders geeignet für Unternehmen und Einrichtungen, die über ihre Kommune an einem ÖKOPROFIT-Projekt teilnehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von Art und Umfang der Maßnahme abhängt. ÖKOPROFIT ist ein kommunales Kooperationsprojekt zwischen Kommune und Wirtschaft und bietet ein modular aufgebautes Beratungs- und Qualifizierungsprogramm. Dazu gehören Workshops, einzelbetriebliche Beratungen sowie weitere Module, etwa zur Fortführung der Aktivitäten oder zur erneuten Auszeichnung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Eine konkrete Abgabefrist für die Antragstellung ist im vorliegenden Material nicht erkennbar. Erkennbar ist nur, dass die Geltungsdauer der zugrunde liegenden Richtlinie bis zum 31.12.2026 reicht.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen und Einrichtungen selbst, da nur durchführende Kommunen den Antrag stellen können. Wenn mehrere Kommunen ein Projekt gemeinsam durchführen, muss eine Kommune als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin benannt werden. Außerdem ist für teilnehmende Betriebe eine finanzielle Eigenleistung erforderlich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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