Zuschüsse

NRW.Bank - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude

Die Förderung soll öffentliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen energieeffizienter machen und den Primärenergiebedarf deutlich senken. Unterstützt werden Vorhaben, die den Treibhausgasausstoß verringern und die energetische Qualität von Gebäuden verbessern.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll öffentliche Gebäude in Nordrhein-Westfalen energieeffizienter machen und den Primärenergiebedarf deutlich senken. Unterstützt werden Vorhaben, die den Treibhausgasausstoß verringern und die energetische Qualität von Gebäuden verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen und bestimmte Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder privaten Rechts mit mehrheitlicher kommunaler Beteiligung. Auch gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Körperschaften können gefördert werden. Sie passt besonders für Träger öffentlicher Gebäude in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel von Schulen, Verwaltungsgebäuden, Sporthallen, Schwimmbädern, Kindertagesstätten oder Pflegeeinrichtungen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Gebäudeart sind bis zu 80 Prozent oder bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, für Kommunen in Haushaltssicherung bis zu 90 Prozent oder 50 Prozent; der Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen Euro je Antrag und die Bagatellgrenze bei 200.000 Euro. Gefördert werden investive und teilweise auch begleitende nicht investive Vorhaben, etwa energetische Sanierungen, Maßnahmen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik, Gebäudeautomation, Wärmespeicher, Energiekonzepte und Planungsleistungen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden. Die Geltungsdauer des Programms ist bis zum 30.06.2027 angegeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Gebäude für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt wird. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn die Maßnahme gesetzlich vorgeschrieben oder behördlich angeordnet ist, wenn kein Energiekonzept vorliegt, wenn die energetischen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, wenn die Verringerung des Primärenergiebedarfs von mindestens 50 Prozent nicht erreicht wird oder wenn das Gebäude nicht noch mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt wird. Eine Kumulierung mit anderen EU-Mitteln ist nicht zulässig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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