Zuschüsse

NRW.Bank - progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik

Die Förderung soll den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie unterstützen. Gefördert werden außerdem bestimmte Beratungen, Planungen und Konzepte im Bereich Klimaschutztechnik. Ziel ist es, Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen voranzubringen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie unterstützen. Gefördert werden außerdem bestimmte Beratungen, Planungen und Konzepte im Bereich Klimaschutztechnik. Ziel ist es, Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Nordrhein-Westfalen voranzubringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Unternehmen und kommunale Einrichtungen. Auch Hochschulen, Kammern, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Vereine, Parteien und Genossenschaften können zur Zielgruppe gehören. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von der Art des Vorhabens abhängt. Unterstützt werden unter anderem neue Anlagen und Anlagenteile in den Bereichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, erneuerbare Wärme, Gebäude und Quartiere, Fachkräftesicherung sowie Maßnahmen von besonderem Landesinteresse. Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Außerdem gilt die Förderung laut Ausgangsmaterial bis zum 31.06.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen des Bundes, der Länder und ihrer Einrichtungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung, Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen sowie Anlagen für Gebäude mit einer jährlichen Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten. Auch gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen, Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten, Vorhaben von Unternehmen mit beihilferechtlichem Förderausschluss sowie Insichgeschäfte sind nicht förderfähig. Eine Förderung ist außerdem nicht möglich, wenn das Vorhaben vor der Bewilligung begonnen wurde, wenn es nicht in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird oder wenn erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen fehlen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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