Zuschüsse

NRW.Bank - progres.nrw - Programmbereich Wärme- und Kältenetzsysteme

Die Förderung soll Investitionen in klimafreundliche und energieeffiziente Wärme- und Kältenetzsysteme in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Netzen sowie zugehörige Anlagen für Bereitstellung, Speicherung, Verteilung und Transport von Wärme und Kälte. Ziel ist es, Energieeffizienz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit zu verbessern.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in klimafreundliche und energieeffiziente Wärme- und Kältenetzsysteme in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und die Modernisierung von Netzen sowie zugehörige Anlagen für Bereitstellung, Speicherung, Verteilung und Transport von Wärme und Kälte. Ziel ist es, Energieeffizienz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmen sinnvoll. Sie richtet sich an Unternehmen, die in Nordrhein-Westfalen Wärme- und Kältenetzsysteme für die öffentliche Versorgung neu bauen, erweitern oder modernisieren wollen. Auch Studien zu solchen Vorhaben können gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für Investitionen sind bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben möglich, für Studien bis zu 80 %. In der Regel ist eine Kombination mit anderen Förderungen nicht möglich, eine Kombination mit Zuschlägen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz kann aber möglich sein.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, weil mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf. Die Förderung gilt nach den vorliegenden Angaben bis zum 30.06.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Planungen, Reparaturen, Ersatzmaßnahmen, Ersatzteilbeschaffung sowie gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn das Vorhaben nicht in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, vor der Bewilligung begonnen wurde, nicht mit den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes übereinstimmt oder die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen fehlen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen, die eine bereits bestehende Wärmeversorgung aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung verdrängen, ausgenommen sind Anlagen auf Kohle- oder Mineralölbasis.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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