Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll das Risiko bei der Erschließung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie in Nordrhein-Westfalen verringern. Sie unterstützt vorbereitende Untersuchungen und Bohrungen, damit mehr Geothermieprojekte umgesetzt werden können. Ziel ist es, Hemmnisse bei der Erschließung dieser Wärmequelle zu überwinden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen aller Rechtsformen sowie für Städte, Gemeinden, Kreise und deren Zusammenschlüsse oder Zweckverbände. Für Kommunen gilt bei Bohrungen eine Einschränkung, da diese laut Fördertext von diesem Teil ausgenommen sind. Besonders geeignet ist die Förderung für Träger von Projekten zur Erkundung und Nutzung hydrothermaler Geothermie in Nordrhein-Westfalen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Vorstudien, Machbarkeitsstudien, seismische Messungen, Erkundungsbohrungen sowie Bohrungen zur Aufsuchung oder Gewinnung mitteltiefer und tiefer hydrothermaler Geothermie; je nach Vorhaben sind bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben möglich, bei seismischen Messungen bis zu 50 %. Bei Bohrungen zur Risikoabsicherung wird ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der bei erfolgreicher Bohrung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden muss.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Vor der Antragstellung muss für seismische Messungen, Erkundungsbohrungen und Bohrungen eine Vorhabenskizze bei der NRW.BANK eingereicht werden. Ein konkreter jährlicher Antragsschluss oder Stichtag ist im vorliegenden Material nicht genannt. Die Richtlinie gilt bis zum 30.06.2027.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Vorhaben außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Eine Förderung setzt je nach Förderstufe bestimmte inhaltliche Vorarbeiten voraus; fehlen diese Mindestinhalte der Vorstudie oder Machbarkeitsstudie, kann der Antrag abgelehnt werden. Für die Erkundungsbohrung muss außerdem begründet werden, warum eine 3D-Seismik am Standort keine ausreichende Aussagekraft hat oder unverhältnismäßig aufwendig wäre. Die Vorstudie und Machbarkeitsstudie müssen anbieterneutral und unabhängig sein. Kommunen und ihre Zusammenschlüsse sind bei Bohrungen von der Antragsberechtigung ausgenommen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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