Zuschüsse

NRW.Bank - Projekte im Rahmen der europäischen EUREKA-Cluster

Die Förderung unterstützt europäische Verbundprojekte in den Bereichen Softwareinnovationen und Mikroelektronik. Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ziel ist es, neue technologische Lösungen in wichtigen Anwendungsfeldern wie künstliche Intelligenz, Kommunikation, Industrie 4.0, Smart Health oder Energie zu entwickeln.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt europäische Verbundprojekte in den Bereichen Softwareinnovationen und Mikroelektronik. Gefördert werden vorwettbewerbliche, industriegetriebene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ziel ist es, neue technologische Lösungen in wichtigen Anwendungsfeldern wie künstliche Intelligenz, Kommunikation, Industrie 4.0, Smart Health oder Energie zu entwickeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Verbünde aus Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die beteiligten Partner müssen eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben. Besonders passend ist die Förderung für Projekte mit europäischer Zusammenarbeit und einer guten Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen in die Wertschöpfungskette.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen und wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % möglich sein; die Förderdauer beträgt in der Regel 3 Jahre.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im vorliegenden Material sind keine konkreten Abgabefristen oder festen wiederkehrenden Termine für die Antragstellung genannt. Es wird nur beschrieben, dass die Antragstellung in der Regel zweistufig erfolgt und die Projektskizze zunächst elektronisch eingereicht werden muss.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn die technologischen Ziele nicht zu den Vorgaben des aktuell gültigen Multi Annual Plans des EUREKA-Clusters passen. Problematisch ist auch, wenn kleine und mittlere Unternehmen nicht ausreichend in die Wertschöpfungskette eingebunden sind oder wenn das Verhältnis zwischen deutschen Industrie- und Forschungspartnern im Konsortium nicht angemessen ist. Bei Vorhaben ohne deutsche Gesamtkoordination muss zusätzlich ein deutscher Koordinator für das deutsche Teilkonsortium benannt werden, und die Zusammenarbeit der Projektpartner muss in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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