Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Forschung und Entwicklung im Bereich Quantensysteme stärken. Ziel ist es, neue quantensystemische Anwendungen zu erforschen, weiterzuentwickeln und in die praktische Nutzung zu bringen. Außerdem sollen Innovationsketten aufgebaut, Fachkräfte gewonnen und der Austausch zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, für Hochschulen sowie für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Auch andere Institutionen oder juristische Personen können angesprochen sein. Besonders passend ist die Förderung für Organisationen, die Forschungsprojekte zu Quantensystemen mit hoher fachlicher Qualität und erkennbarem Nutzen umsetzen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 %. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bonus bekommen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragsfristen hängen von den jeweiligen Bekanntmachungen ab. Erkennbar sind folgende Fristen: 30.11.2024, 30.09.2025 und 30.09.2026 für Projekte zu „Enabling Technologies für resiliente F&E-Lieferketten in den Quantentechnologien“, jeweils 15.05. und 15.11. bis zuletzt 15.11.2026 für „Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien“, 30.06.2027 für die Forschung zu Quantentechnologien im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips sowie jeweils 15.06. und 15.12. bis zuletzt 15.12.2027 für „Wissenschaftliche Vorprojekte“ zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn die notwendige fachliche Qualifikation fehlt. Ebenfalls kritisch ist es, wenn das Vorhaben den Stand der Technik nicht weiterentwickelt, keinen Beitrag zur Lösung definierter Probleme leistet oder nicht im Interesse des Bundes liegt. Außerdem kann eine Förderung ausgeschlossen sein, wenn das Vorhaben und seine Verwertung nicht in Deutschland durchgeführt werden oder bei Verbundprojekten keine schriftliche Kooperationsvereinbarung besteht.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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