Zuschüsse

NRW.Bank - Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Die Förderung soll eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen auf Ackerflächen und Grünland sowie die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Ziel ist es, Natur und Landschaft durch angepasste Bewirtschaftung zu erhalten und zu verbessern.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen auf Ackerflächen und Grünland sowie die Pflege von Streuobstwiesen und Hecken. Ziel ist es, Natur und Landschaft durch angepasste Bewirtschaftung zu erhalten und zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschaftende in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Sie richtet sich an Personen oder Betriebe, die Flächen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften. Besonders passend ist sie für alle, die Naturschutzmaßnahmen in ihre Landbewirtschaftung einbinden wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Gefördert werden unter anderem die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen, die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Nutzung, die naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland, die Pflege von Offenlandbiotopen sowie die Pflege und Nachpflanzung von Streuobstwiesen und Hecken.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraums gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die bewirtschafteten Flächen nicht in Nordrhein-Westfalen liegen. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die je nach Maßnahme geltenden Vorgaben nicht eingehalten werden, zum Beispiel zu Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten oder zum Obstbaumbestand. Außerdem muss der Antrag vor Beginn des Förderzeitraums gestellt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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