Zuschüsse

NRW.Bank - Ressourceneffizienz und Circular Economy

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die die Ressourceneffizienz in Unternehmen verbessern und den Übergang zu einer Circular Economy fördern. Damit sollen der ökologische, ökonomische und soziale Strukturwandel sowie die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die die Ressourceneffizienz in Unternehmen verbessern und den Übergang zu einer Circular Economy fördern. Damit sollen der ökologische, ökonomische und soziale Strukturwandel sowie die Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Besonders angesprochen sind kleine und mittlere Unternehmen sowie in bestimmten Fällen auch Kooperationszusammenschlüsse als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist geeignet für Unternehmen, die innovative Technologien oder neue Lösungen für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft umsetzen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden Investitionen in neue und innovative Technologien zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft, außerdem Beratungen zur Ressourceneffizienz und Circular Economy sowie externe Unterstützung für Kooperationszusammenschlüsse. Je nach Unternehmensgröße und Maßnahme sind Zuschüsse von bis zu 60 % möglich, bei Investitionen in der Regel zwischen 25.000 € und 4 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung gilt bis zum 30.06.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben bereits begonnen wurde, wenn die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist oder wenn die geplante Maßnahme keinen Beitrag zur Ressourceneffizienz oder Circular Economy leistet. Ebenfalls nicht förderfähig sind Vorhaben, die einen Anreiz für mehr Abfall oder einen höheren Ressourcenverbrauch schaffen, sowie Beratungen, die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben gehören oder regelmäßig in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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