Zuschüsse

NRW.Bank - Smarte Konnektivitätslösungen für die Wirtschaft

Die Förderung unterstützt Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen mit klarer Anwendungsperspektive in der Wirtschaft. Gefördert werden Vorhaben, die neue Anwendungen mit Kommunikationstechnologien wie 5G, 6G, WLAN oder weiteren Netzwerktechnologien ermöglichen. Ziel ist es auch, technologische Hemmnisse abzubauen und Lösungen bis zur praktischen Anwendung weiterzuentwickeln.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Entwicklungsprojekte für smarte Konnektivitätslösungen mit klarer Anwendungsperspektive in der Wirtschaft. Gefördert werden Vorhaben, die neue Anwendungen mit Kommunikationstechnologien wie 5G, 6G, WLAN oder weiteren Netzwerktechnologien ermöglichen. Ziel ist es auch, technologische Hemmnisse abzubauen und Lösungen bis zur praktischen Anwendung weiterzuentwickeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Gebietskörperschaften, Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Sie richtet sich an juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Besonders passend ist sie für Antragsteller, die Entwicklungs- oder Forschungsprojekte im Bereich smarter Konnektivität umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens, dem Antragsteller und dem jeweiligen Förderaufruf ab. Möglich sind Einzel- und Verbundvorhaben, zum Beispiel in den Bereichen Anwendungsprojekte, Kompetenzzentren sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren über Projektskizzen im Rahmen von Förderaufrufen. Ein Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden. Die Förderung ist bis zum 30.06.2027 gültig.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn mit dem Vorhaben bereits begonnen wurde. Ebenfalls problematisch ist es, wenn keine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, im EWR, in Großbritannien oder in der Schweiz vorhanden ist. Eine Ablehnung ist außerdem möglich, wenn kein erhebliches Bundesinteresse am Projekt besteht, die fachlichen, personellen oder finanziellen Voraussetzungen fehlen, das Vorhaben auch ohne Förderung ohne Verzögerung umsetzbar wäre oder eine Wettbewerbsverzerrung im europäischen Binnenmarkt entstehen würde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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