Zuschüsse

NRW.Bank - Software-Sprint - Förderung von Open Source Entwicklern

Die Förderung unterstützt innovative Einzelprojekte im Bereich Open Source, besonders zu Datensicherheit und Softwarebausteinen für Innovationen. Gefördert werden neue prototypische Prozesse, Lösungsansätze und Werkzeuge, die nach dem Projekt als Open-Source-Lösung bereitgestellt werden. Die Vorhaben sollen deutlich über den aktuellen technologischen Stand hinausgehen und weitere Innovationsprozesse anstoßen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.11.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt innovative Einzelprojekte im Bereich Open Source, besonders zu Datensicherheit und Softwarebausteinen für Innovationen. Gefördert werden neue prototypische Prozesse, Lösungsansätze und Werkzeuge, die nach dem Projekt als Open-Source-Lösung bereitgestellt werden. Die Vorhaben sollen deutlich über den aktuellen technologischen Stand hinausgehen und weitere Innovationsprozesse anstoßen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für selbstständige Programmiererinnen und Programmierer, Personen mit vergleichbaren Kenntnissen sowie kleine interdisziplinäre Teams. Voraussetzung ist ein Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland. Besonders geeignet ist die Förderung für Personen oder Teams mit nachweisbaren Vorarbeiten und umfassenden Kenntnissen in der Softwareentwicklung.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es werden bis zu 95 % der förderfähigen Personal- und Gemeinkosten übernommen, bei Gesamtprojektkosten von maximal 50.000 € pro Projekt und bei Teams maximal 100.000 €. Zusätzlich ist eine 4-monatige Vertiefungsphase möglich, für die maximal 33.337 € und bei Teams maximal 66.674 € gefördert werden können.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das Förderverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können zu folgenden Stichtagen eingereicht werden: 02.01.2025, 30.11.2025, 30.11.2026, 30.11.2027, 30.11.2028 und 30.11.2029.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht infrage, wenn die antragstellende Person unter 18 Jahre alt ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn bei Teams Personen mit Wohnsitz im innereuropäischen Ausland die Leitung übernehmen. Außerdem kann ein Fördergesuch abgelehnt werden, wenn keine einschlägigen Vorarbeiten und umfassenden Kenntnisse in der Softwareentwicklung nachgewiesen werden, das Vorhaben nicht ausreichend innovativ ist oder die Ergebnisse nicht als Open-Source-Lösung in Deutschland bereitgestellt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.