Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Städte und Gemeinden bei der Erneuerung und Entwicklung von Stadt- und Ortsbereichen unterstützen. Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung ermöglichen und Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandort stärken. Dazu gehören besonders die Bereiche Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sinnvoll. Auch Investoren oder Eigentümer können profitieren, wenn sie in einem festgelegten Fördergebiet ein förderfähiges Vorhaben umsetzen wollen; sie müssen sich dafür an die jeweilige Gemeinde wenden.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Bund übernimmt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Kosten, während Land und Gemeinde zusammen die übrigen zwei Drittel tragen. Gemeinden können einzelnen Eigentümern oder Investoren zusätzlich Zuschüsse oder Darlehen gewähren.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die Mittel nicht nach dem Besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs eingesetzt werden. Ebenfalls problematisch ist es, wenn keine städtebauliche Gesamtmaßnahme vorliegt, das Fördergebiet nicht räumlich abgegrenzt ist oder kein aktuelles städtebauliches Entwicklungskonzept vorgelegt wird. Auch wenn das Konzept nicht unter Bürgerbeteiligung entstanden ist, keine Aussagen zu Klimaschutz, Klimafolgenanpassung und langfristiger Verstetigung enthält oder keine Maßnahme zum Klimaschutz beziehungsweise zur Anpassung an den Klimawandel vorsieht, kann eine Förderung ausscheiden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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