Zuschüsse

NRW.Bank - Startup Welcome Package NRW

Die Förderung soll ausländischen innovativen Startups den Markteinstieg in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Sie unterstützt die Ansiedlung in NRW und die direkte Vernetzung mit wichtigen lokalen Wirtschaftsakteuren. Dafür werden vor allem Kosten für einen Arbeitsplatz in einem Co-Working Space und für bestimmte externe Dienstleistungen übernommen.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2028   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll ausländischen innovativen Startups den Markteinstieg in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Sie unterstützt die Ansiedlung in NRW und die direkte Vernetzung mit wichtigen lokalen Wirtschaftsakteuren. Dafür werden vor allem Kosten für einen Arbeitsplatz in einem Co-Working Space und für bestimmte externe Dienstleistungen übernommen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für ausländische kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen Geschäftssitz und keine Tochtergesellschaft in Deutschland haben und nicht älter als 10 Jahre sind. Das Unternehmen muss weniger als 250 Mitarbeitende haben und bestimmte Umsatz- oder Bilanzgrenzen einhalten. Besonders passend ist die Förderung für innovative, technologiegetriebene und skalierbare Startups, die längerfristig in Deutschland und speziell in Nordrhein-Westfalen tätig werden wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 10.000 € für bis zu 12 Monate. Gefördert werden ein Arbeitsplatz in einem Co-Working Space in Nordrhein-Westfalen sowie die Kosten für Beratung oder andere Dienstleistungen durch Dritte. Für zusätzliche Beratungs- und Dienstleistungen muss ein deutscher Anbieter gewählt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch gestellt werden. Die Geltungsdauer des Programms läuft bis zum 31.12.2028.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben von öffentlichen Institutionen, Messevertreterinnen und Messevertretern, Kammern, Verbänden und Clustern. Eine Förderung kommt außerdem nicht infrage, wenn das Unternehmen bereits einen Geschäftssitz oder eine Tochtergesellschaft in Deutschland hat, älter als 10 Jahre ist oder die Größenkriterien für kleine und mittelständische Unternehmen nicht erfüllt. Ebenfalls problematisch sind fehlende Umsätze im Ausland, eine fehlende Auswahl durch die NRW.Global Business GmbH, ein nicht ausreichend innovatives oder nicht technologiegetriebenes Geschäftsmodell, keine erkennbare Ansiedlungsabsicht in Nordrhein-Westfalen, fehlende positive Effekte für den Wirtschaftsstandort NRW, kein Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen des Landes sowie die Nichteinhaltung der Vorgaben zum Co-Working Space oder zur Mindestnutzung von 90 zusammenhängenden Tagen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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