Zuschüsse

NRW.Bank - Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Die Förderung soll überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren, umstrukturieren und fachlich weiterentwickeln. Außerdem soll sie diese Einrichtungen zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung ausbauen. Die Maßnahmen sollen die Bildungsstätten an den technischen Fortschritt anpassen.

Stand 20.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll überbetriebliche Berufsbildungsstätten modernisieren, umstrukturieren und fachlich weiterentwickeln. Außerdem soll sie diese Einrichtungen zu Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung ausbauen. Die Maßnahmen sollen die Bildungsstätten an den technischen Fortschritt anpassen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Berufsbildungsstätten, wenn sie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sind. Auch Landesinnungsverbände und Fachverbände können die Förderung nutzen, wenn sie für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Sie ist besonders passend für Einrichtungen, die ihre Bildungsangebote technisch und inhaltlich weiterentwickeln wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden je nach Vorhaben bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Modernisierung oder Umstrukturierung bestehender ÜBS, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 %. Für die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren sind bis zu 50 % möglich, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 %; die Förderhöhe beträgt mindestens 50.000 €.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Förderantrag kann ausscheiden, wenn die Maßnahme nicht unmittelbar der Aus-, Fort- oder Weiterbildung dient oder keine Berufsausbildung beziehungsweise keinen Berufsabschluss vorbereitet, ermöglicht oder unterstützt. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Vorhaben nicht der Anpassung der Bildungsstätte an den technischen Fortschritt dient oder wenn keine Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Länder und Verbände vorliegt. Eine Förderung kommt außerdem in der Regel nicht infrage, wenn die Bildungsstätte nicht ausreichend ausgelastet ist, wenn sich der Antragsteller nicht mit dem vorgeschriebenen Eigenanteil beteiligt oder wenn sich das Land der Bildungsstätte grundsätzlich nicht an den Gesamtausgaben beteiligt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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