Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rheinischen Revier, die zukunftsfähige Innovationsfelder aufbauen und ausbauen sollen. Ziel ist es, regionale Verbünde bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für einen nachhaltigen und innovationsbasierten Strukturwandel zu fördern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Verbünde im Rheinischen Revier, die gemeinsam ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt umsetzen wollen. Dazu gehören mindestens ein wissenschaftlicher Partner wie eine Hochschule oder Forschungseinrichtung und mindestens ein Unternehmen, bevorzugt ein kleines oder mittleres Unternehmen. Zusätzlich können weitere Partner wie außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände oder Stiftungen beteiligt sein.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für Unternehmen sind in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten möglich, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben; für Hochschulen und Universitätskliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % gewährt werden. Für die Konzepterstellung sind insgesamt maximal 200.000 € möglich, das Verfahren ist mehrstufig mit Skizzeneinreichung durch den Verbund und anschließendem förmlichen Antrag für ausgewählte Vorhaben.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im vorliegenden Material sind keine konkreten Abgabefristen oder festen wiederkehrenden Termine für die Antragstellung erkennbar.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn kein Verbund mit mindestens einem wissenschaftlichen Partner und mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft besteht. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die beteiligten Partner nicht im Rheinischen Revier in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen angesiedelt sind, das Vorhaben seine Wirkung nicht im Rheinischen Revier entfaltet oder die Zusammenarbeit nicht schriftlich in einer Kooperationsvereinbarung geregelt ist. Auch wenn die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nicht in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz genutzt werden, spricht dies gegen eine Förderung.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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