Kredite

NRW.Bank - Umweltinnovationsprogramm

Die Förderung soll innovative großtechnische Pilotvorhaben unterstützen, die Umweltbelastungen vermeiden oder verringern. Gefördert werden Investitionen in Deutschland, zum Beispiel in den Bereichen Abwasser, Abfall, Luftreinhaltung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und Anpassung an den Klimawandel. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben über den Stand der Technik hinausgehen und eine deutliche Umweltentlastung bewirken.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll innovative großtechnische Pilotvorhaben unterstützen, die Umweltbelastungen vermeiden oder verringern. Gefördert werden Investitionen in Deutschland, zum Beispiel in den Bereichen Abwasser, Abfall, Luftreinhaltung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und Anpassung an den Klimawandel. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben über den Stand der Technik hinausgehen und eine deutliche Umweltentlastung bewirken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie verschiedene öffentliche Träger. Dazu gehören auch Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Wichtig ist, dass eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden ist, soweit dies für die antragstellende Organisation gefordert wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder als Zuschuss. Möglich sind zinsverbilligte Kredite für bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben sowie Investitionszuschüsse von in der Regel bis zu 20 % für Großunternehmen und bis zu 30 % für KMU und sonstige Antragstellende; für Messungen oder Untersuchungsprogramme zur Erfolgskontrolle sind bis zu 50 % möglich. Vor der eigentlichen Antragstellung muss zunächst eine Projektskizze eingereicht werden, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nach Bewilligung muss mit dem Vorhaben innerhalb von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Die Auszahlung kann bis zu 12 Monate nach Zusage abgerufen werden, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden unter anderem Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Grunderwerb, der Erwerb von Grundstücken, Eigenleistungen, kommunikationspolitische Maßnahmen, Kredit- und Finanzierungskosten sowie regelmäßig anfallende Verwaltungs- und Betriebskosten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die nur die Herstellung umweltfreundlicher Produkte betreffen, wenn nicht das Herstellungsverfahren selbst innovativ und umweltentlastend ist. Eine Förderung scheidet außerdem aus, wenn das Vorhaben nicht mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar ist, die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien nicht berücksichtigt, gegen umwelt- oder sozialrechtliche Anforderungen verstößt, bereits in gleicher Form durch das antragstellende oder verbundene Unternehmen angewendet wurde oder wenn Unternehmen unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen oder sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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