Universalkredit

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Die Förderung soll Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie freie Berufe bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln unterstützen. Dafür gibt es zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Auch Vorhaben im Ausland können teilweise gefördert werden, wenn ein positiver Effekt für Nordrhein-Westfalen besteht.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen, Gründerinnen und Gründer sowie freie Berufe bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln unterstützen. Dafür gibt es zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Auch Vorhaben im Ausland können teilweise gefördert werden, wenn ein positiver Effekt für Nordrhein-Westfalen besteht.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro sowie Angehörige der freien Berufe. Bei Vorhaben im Ausland muss das Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Besonders passend ist das Angebot für Antragstellende mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form von Ratendarlehen oder endfälligen Darlehen. Finanziert werden können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel, ohne festgelegten Höchstbetrag. Optional kann für die Hausbank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung möglich sein, was den Zugang zum Darlehen erleichtern kann.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für das Darlehen ist eine Abruffrist von 6 Monaten genannt. Außerdem fällt ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss eine Bereitstellungsprovision an, wenn Mittel noch nicht abgerufen wurden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn sich die antragstellenden Personen oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aus früheren unzulässigen Beihilfen nicht nachgekommen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen von bestimmten Förderdarlehen, privaten Darlehen, Gesellschafterdarlehen sowie Finanzierungen im Rahmen der Fremdvermietung; auch dann, wenn die antragstellende Person nicht selbst Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer des umzuschuldenden Darlehens ist, der ursprüngliche Verwendungszweck nicht förderfähig war oder der Investitionsort außerhalb von Nordrhein-Westfalen lag. Zusätzlich müssen ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg, eine gesicherte Gesamtfinanzierung und die ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK erfüllt sein, da Vorhaben sonst von der Finanzierung ausgeschlossen sein können.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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