Zuschuss

NRW.Bank - Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume

Die Förderung soll helfen, die Arbeitswelt in Unternehmen und Verwaltungen innovativ und gemeinsam mit den Beschäftigten zu gestalten. Unterstützt werden Vorhaben zu Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz. Ziel ist es, neue Lösungen zu entwickeln, zu erproben und dauerhaft in die betriebliche Praxis zu übertragen.

Stand 21.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2028   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll helfen, die Arbeitswelt in Unternehmen und Verwaltungen innovativ und gemeinsam mit den Beschäftigten zu gestalten. Unterstützt werden Vorhaben zu Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz. Ziel ist es, neue Lösungen zu entwickeln, zu erproben und dauerhaft in die betriebliche Praxis zu übertragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Auch landesunmittelbare und kommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts können gefördert werden. Besonders passend ist sie für Organisationen, die ihre Arbeitswelt unter Beteiligung der Beschäftigten weiterentwickeln wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die genaue maximale Höhe wird jeweils im Förderaufruf festgelegt. Das Antragsverfahren ist zweistufig, und Projektideen können im Rahmen veröffentlichter Förderaufrufe eingereicht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es gibt ein zweistufiges Antragsverfahren, bei dem zusätzliche Förderaufrufe zur Einreichung von Projektideen veröffentlicht werden. Konkrete Abgabefristen sind im vorliegenden Material nicht genannt und ergeben sich aus den jeweiligen Förderaufrufen. Die Geltungsdauer des Programms läuft bis zum 31.12.2028.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Vorhaben zu den Pflichtaufgaben der antragstellenden Organisation gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, für die gesetzliche Finanzierungsregelungen bestehen. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein, und das Vorhaben muss innovative Lösungen entwickeln, erproben sowie von externen Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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