Zuschüsse

NRW.Bank - Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM)

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die das Mobilitätssystem in Gemeinden verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Gefördert werden dabei insbesondere Mobilitätskonzepte, Mobilitätsmanagement, Digitalisierung, Mobilstationen, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die das Mobilitätssystem in Gemeinden verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Gefördert werden dabei insbesondere Mobilitätskonzepte, Mobilitätsmanagement, Digitalisierung, Mobilstationen, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Sie richtet sich außerdem an Körperschaften öffentlichen Rechts, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie Universitäten, Hochschulen und bestimmte Forschungseinrichtungen. Besonders passend ist sie für Träger, die Projekte zur besseren und sichereren Mobilität in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es können bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben der Verbesserung des Mobilitätssystems oder der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag kann jeweils bis zum 30.06. eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits nach dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen oder nach den Förderrichtlinien Nahmobilität sowie den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind. Eine Förderung kann außerdem ausscheiden, wenn die technischen Regeln nicht eingehalten werden, bei investiven oder Infrastrukturmaßnahmen kein uneingeschränktes Baurecht vorliegt, der notwendige Grunderwerb nicht gesichert ist, Barrierefreiheit nicht gegeben oder nicht geplant ist, keine Bereitschaft zum Erfahrungsaustausch besteht oder die vorgesehene Evaluation nicht durchgeführt wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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