Zuschüsse

NRW.Bank - Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Die Förderung soll Unternehmen im Güterkraftverkehr bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen. Gefördert werden allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Seminare, Schulungen, praktische Übungen und Fahrertrainings. Ziel ist es, berufliche Kenntnisse, Fahrsicherheit und Qualifikationen im Güterkraftverkehr zu verbessern.

Stand 20.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.08.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen im Güterkraftverkehr bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen. Gefördert werden allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen wie Lehrgänge, Seminare, Schulungen, praktische Übungen und Fahrertrainings. Ziel ist es, berufliche Kenntnisse, Fahrsicherheit und Qualifikationen im Güterkraftverkehr zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sind. Besonders passend ist sie für Betriebe, die ihre Beschäftigten im Bereich Güterkraftverkehr weiterqualifizieren möchten. Je nach Unternehmensgröße kann die Förderquote unterschiedlich hoch sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 70 % der förderfähigen Kosten übernommen, bei kleinen Unternehmen bis zu 70 %, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 % und bei anderen Antragstellern bis zu 50 %. Die Förderung beträgt höchstens 1.500 € je schweres Nutzfahrzeug und maximal 3 Mio. € je Maßnahme in einem Unternehmen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt nur innerhalb des vorgesehenen Antragszeitraums. Der Antragszeitraum endet am 31.08. des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Außerdem muss die Maßnahme spätestens innerhalb von 4 Monaten nach Zugang der Bewilligung durchgeführt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift verbindlich vorgeschrieben sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn die Weiterbildungsstätte oder der Träger nicht über die erforderliche Anerkennung oder Qualifikation verfügt oder wenn die Maßnahme die Mindestanforderungen, etwa zur Dauer oder Präsenzpflicht, nicht erfüllt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.